Fugentechnik Ott Leistung WHG LAU Anlagen JGS Anlagen Fugen

Leistungen Fugentechnik Ott WHG Fugen LAU HBV  JGS Anlagen Fugen Überwachungsvertrag.

Pflichten von Betreibern von WHG-Flächen/LAU-Anlagen, HBV-Anlagen, JGS Anlagen

Mineralölindustrie, Betankungsanlagen, Tankstellenfahrbahnen, Domschächte, Kabelrohrabdichtungen, Lagerfläche, Tanktassen, Abfüllstationen, Raffinerien, Klärwerke, Kanalisationen, Chemische Industrie, Bodenauffangflächen, Abwasseranlagen plätze-straßen, Nahrungsmittelindustrie, Lagerflächen, Pharmaindustrie, Abfüllflächen, Umfüllplätze, Schrottplätze, Metallbetriebe, Deponien etc.

Der Betreiber einer Anlage nach WHG § 19g Abs. 1 und 2 hat ihre Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen-Dichtflächen ständig zu überwachen.

Verfügt der Betreiber keine erforderliche Sachkunde oder Sachkundiges Personal ist er verpflichtet einen Überwachungsvertrag (Wartungsvertrag) mit einem Fachbetrieb nach WHG § 19 l abzuschließen.

Fugenversiegelung nach DIBT-Norm ( ehemals KIWA-Norm)- Wasserhaushaltsgesetz WHG

Als Spezial-Fachunternehmen mit mehrjähriger Erfahrung bieten wir hochwertige innovative Lösungen für alle Arten von Verfugungen und Abdichtungen an.


Mit unserem fortlaufend geschulten Fachpersonal erfüllen wir die schwierigsten Aufgaben durch fachlich, kompetente, handwerkliche Ausführungen zu fairen wirtschaftlichen Preisen zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden.

Langjährige Erfahrung und modernste Technik garantieren einen hohen Werterhalt auf unsere ausgeführten Leistungen.

Fugen werden in Ortbetonflächen innerhalb 24 Stunden geschnitten ( Sollbruchstelle). Fertigteilsysteme Verbundpflastersteine oder Großformatplatten werden nach der verlegung verfugt. Die Herstellung der Fuge erfolgt nach IVD Merkblatt NR. 6. Die Ausbildung des Fugenraumes ist wichtiger Bestandteil einer richtig haftenden Fuge. Hinterfüllmaterial sorgt für den richtigen Sitz des Dichtstoffes und verhindert die schädliche Dreiflankenhaftung des Dichtstoffes. Sorgfältiges und fachgerechtes Primern der Fugenfläche sorgt für dauerhaften Verbund der Haftfläche mit dem zugelassenem Fugendichtstoff.

Ausführungen der Verfugungsarbeiten mit geprüften Materialien nach DIBT-Norm (ehemals KIWA-NORM) an flüssigkeitsdichten Fahrbahnen und Lagerflächen. Diese Spezialleistungen dürfen nur von Fachbetrieben im Sinne des § 19 I des Wasserhaushaltsschutzgesetzes ausgeführt werden.

Wir als TÜV geprüfter.-zertifizierter.-übwerwachter Fachbetrieb für Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdeten und brennbaren Flüssigkeiten sind mit einem Höchstmaß an Qualität und zukunftsorientierten Technologien verantwortlich dass der Umweltschutz sowie das Recycling in unserem Unternehmen angewendet wird.

mehr Leistungen von Fugentechnik Ott